Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelberatungen
Allgemeine Beratungsbedingungen
Familienbegleitung Thekla Müller
Kirschberg 14
04808 Thallwitz
info@familienbegleitung-thekla.de
0176 84501852
Präambel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beratungsangebote keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapien sind, auch nicht im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
Die Beraterin kann keine Heilversprechen oder Erfolge garantieren.
Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Der Erfolg ist stets von der Umsetzung durch den Auftraggeber und weiteren, nicht immer beeinflussbaren, Faktoren abhängig. Eine wertschätzende Grundhaltung und respektvoller Umgang miteinander sind Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Beraterin.
Bei Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes erklärt der Auftraggeber, dass das Kind, um das es geht, regelmäßig vom Kinderarzt untersucht wird. Alle U-Untersuchungen wurden und werden nach Plan durchgeführt und es liegen keine organischen Beschwerden vor. Jeder Krankheitsverdacht wurde ärztlich ausgeschlossen oder behandelt.
Beratungen und Kurse ersetzen keine Behandlungen durch eine:n Ärzt:in oder Therapeut:in. Sollte es medizinische Bedenken geben, müssen diese durch entsprechende fachkundige Ansprechpartner:innen (Ärzt:in, Zahnärzt:in, psychotherapeutische Psycholog:innen, Psychiater:innen usw.) abgeklärt werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erarbeitung und Aufbereitung von entscheidungsrelevanten Informationen (Rat und Auskünfte) jeglicher Art und entsprechende Kurse, durch die Beraterin an den Auftraggeber, ist.
2. Vertragsgegenstand; Zielsetzung
Die Beraterin führt mit dem Auftraggeber eine Beratung/einen Kurs durch, dass unter anderem folgende Themen beinhalten kann:
Individuelle Stillberatung, Beratung zu Stillproblemen und zum Abstillprozess;
Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Schlafberatung in Bezug auf den Schlafbedarf und das Schlafverhalten des Kindes des Auftraggebers;
Beratung zur Beikosteinführung unter Berücksichtigung verschiedener Beikostformen.
Partnerschaft, Mutterschaft, Umgang mit den eigenen Kindern im bedürfnisorientierten Kontext und bedürfnisorientierte Erziehung.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Die Beraterin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen.
Zu Beginn des Prozesses werden die Ziele des Auftraggebers mit der Beraterin abgesprochen und festgehalten.
3. Ort und Zeit der Beratertätigkeit
Die Beratung findet in Form von persönlichen oder telefonischen Gesprächen oder online per Videotelefonie (z.B. FaceTime, Zoom, etc.) statt.
Beratungstermine werden zwischen den Parteien individuell vorab vereinbart.
4. Pflichten des Auftraggebers
Dem Auftraggeber unterliegt zu jeder Zeit die volle Verantwortung und Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch der Beratung. Für den Ablauf der Sitzungen oder sonstigen Maßnahmen bedarf es immer der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist selbst und in vollem Maße für eine gesunde und geeignete Umgebung verantwortlich.
5. Verschwiegenheit
Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht und verpflichtet sich, auch über die Beendigung des Beratungsverhältnisses hinaus, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.
Eine Auskunftserteilung kann nur nach vorheriger Genehmigung in Textform (z.B. E-Mail) durch den Auftraggeber erfolgen.
In besonderen Situationen (z.B. gesundheitliche Probleme die einer Konsultation eine:r Ärzte:in bedürfen) ist es der Beraterin erlaubt, nach Absprache mit der Kund:in einen s.g. „Überweisugstext“ zu formulieren, die dem Auftraggeber ausgehändigt wird um entsprechendem Fachpersonal die Einschätzung der Situation zu erleichtern.
Gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten, zum Beispiel steuerlicher Natur, sind von der Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen. Der Auftraggeber gestattet der Beraterin die Daten der Sitzungen anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Fachbücher) zu verwenden.
6. Beginn des Beratervertrages
Der Beratervertrag beginnt mit dem verbindlichen Absenden des Terminvergabeformulars. Nachdem die allgemeinen Beraterbestimmungen akzeptiert wurden, findet die Vereinbarung eines Beratungstermins statt.
7. Dauer der Beratung, Absagen
Die übliche Dauer einer Beratung ergibt sich aus dem individuellen Kontext und kann vorab nicht geschätzt werden. Die Leistungen werden nach Zeit berechnet.
Der Auftraggeber hat das Recht, vereinbarte Termine bis 24 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens des Auftraggebers abgesagt werden, werden mit 36€ in Rechnung gestellt.
8. Honorar und Zahlungsmodalitäten
Abgerechnet werden 36€ für die ersten 30 Minuten, danach erfolgt die Abrechnung mit 18€ je weitere angefangene 15 Minuten. Bei Hausbesuchen kommt eine Kilometerpauschale von 1€/gefahrenem Kilometer (einfache Strecke) ab 04808 Thallwitz hinzu. Im Preis inbegriffen ist eine kurze Nachfrage zB per Mail, Anruf oder WhatsApp im Nachgang.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung entweder per Überweisung oder per Paypal.
Die Beraterin rechnet die erbrachten Leistungen zum Ende des Beratungsprozesses, spätestens jedoch nach zwei Monaten ab.
9. Haftungsbegrenzung
Die Beraterin haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen.
10. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Kontaktformular auf der Website bestätigt worden, schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beratungsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Thallwitz, 2023